Baugutachter Husum

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Oec Detlef Kleenlof Husum
Dipl.-Oec

Detlef Kleenlof

Bausachverständiger und Baugutachter


25813 Husum
Tel: 04841 998 90 70
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Qualifikation

  • Diplom-Ökonom
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Martin Vogelpohl Husum

Martin Vogelpohl

Bausachverständiger und Baugutachter

Am Binnenhafen
25813 Husum
Tel: 04841 998 90 70
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Qualifikation

  • Zertifizierter Sachverständiger für Feuchte- & Schimmelpilzschäden gemäß ISO 17024 – certcouncil.eu
  • Zertifizierter Sachverständiger für das Maler- & Lackiererhandwerk gemäß ISO 17024 – certcouncil.eu

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Husum stehen Ihnen:

  • Dipl.-Oec Herr Detlef Kleenlof
  • Herr Martin Vogelpohl
als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Oec Herr Detlef Kleenlof, Herr Martin Vogelpohl, können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Husum, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Husum kommen bzw. sich nicht in Husum auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Husum - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Husum ist eine Kreisstadt im Kreis Nordfriesland und liegt im Bundesland Schleswig-Holstein. Die Stadt ist aus literarischer Sicht bekannt als graue Stadt am Meer. Husum liegt an der Nordseeküste, welcher ein Teil des Atlantischen Ozeans ist. Die Nordsee ist auch ein wichtiger Handelsweg. Seit den 1970er Jahren werden im Nordsee auch Erdöl- und Erdgasreserven abgebaut, die sich unter dem Meeresboden befinden. Nach dem Uhrzeigersinn vom Norden beginnend, sind die Nachbargemeinden: Hattstedt, Horstedt, Schwesing, Mildstedt, Südermarsch, Simonsberg und Wobbenbüll. Die Stadt ist in 10 Stadtteilen unterteilt. 

In Husum gibt es viele Sehenswürdigkeiten und Kultur findet man auch wieder. Museen, Bauwerke und Parks machen die Stadt attraktiver und auch zum Reiseziel für Touristen. Bekannte Bauwerke in Husum ist das Schloss vor Husum, der Marktplatz mit der Marienkirche, dem Tine-Brunnen und dem Alten Rathaus, der Binnenhafen sowie die Gasse Wasserreihe. Die größte Parkanlage der Stadt ist der Schlosspark rund um das Schloss vor Husum. Zusammenfassend kann ich sagen, dass die Stadt mit mehr als 23.000 Einwohnern vieles für ihre Einwohner und besucher zu bieten hat. Mehr über Husum können Sie auf der Website der Stadt erfahren.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Rathaus Husum
Zingel
25813 Husum

Bauamt:
Zingel
25813 Husum
Raum

Grundbuchamt:
Amtsgericht Husum
Theodor-Storm-Straße
25813 Husum

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